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Informationen zu Reisen nach Kroatien | Adria-dream : Stand: 9. Juni 2020
Die Restriktionen zur Eindämmung der Corona-Pandemie zeigen Wirkungen und es ergeben sich Lockerungen bei den Einschränkungen. Sowohl Deutschland, als auch Österreich, Slowenien und Kroatien werden Urlaubsreisen möglich machen. Somit steht dem Sommerurlaub in Kroatien ab dem 15. Juni 2020 nichts im Wege.
Aktuell (Stand: 9. Juni 2020) gelten folgende Regelungen:
Deutschland
Generell ist für Deutschland die Festlegung des Auswärtigen Amtes maßgebend: "Die Bundesregierung hat am 3. Juni 2020 entschieden, dass die Reisewarnung für die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, für Schengen-assoziierte Staaten und für das Vereinigte Königreich ab dem 15. Juni aufgehoben und durch individuelle Reisehinweise ersetzt werden soll."
Österreich
Die Anreise startet meist mit einem Grenzübertritt von Deutschland nach Österreich. Hierzu zitieren wir die Deutsche Botschaft in Wien: "Die Republik Österreich hat seit dem 4. Juni (2020) alle Einreisebeschränkungen gegenüber ihren Nachbarstaaten (mit Ausnahme Italiens) aufgehoben. ... Die Durchreise durch Österreich ohne Zwischenstopp ist generell – ohne Einschränkung – erlaubt, sofern die Ausreise sichergestellt ist." Somit ist eine Fahrt durch Österreich unter Berücksichtigung der üblichen Regelungen (d. h. Mitführen von gültigem Reisepass oder Personalausweis - auch für Kinder) möglich.
Slowenien
Bei der Weiterreise folgt meistens ein Grenzübertritt von Österreich nach Slowenien. Hier gelten seit 8. Juni 2020 neue Regelungen - dazu ein Zitat der Deutschen Botschaft in Ljubljana: "Die Durchreise durch Slowenien ist für deutsche Staatsangehörige stets möglich, unabhängig davon, wo sie ihren Wohnsitz haben. Voraussetzung ist jedoch, dass die Durchreise innerhalb von 24 Stunden nach Einreise erfolgt (§ 10 Nr. 5 der Verordnung vom 07.06.2020). Kurze Zwischenstopps (z.B. zum Tanken) sind nicht ausdrücklich verboten. Voraussetzung ist außerdem, dass dem Durchreisenden der Grenzübertritt in das Nachbarland erlaubt ist." Somit ist auch eine Fahrt durch Slowenien unter Berücksichtigung der üblichen Regelungen (d. h. Mitführen von gültigem Reisepass oder Personalausweis - auch für Kinder) möglich.
Sehr wichtig ist noch der folgende Hinweis der Deutschen Botschaft in Ljubljana: "Bitte beachten Sie auch, dass der Grenzübertritt auf dem Landweg von Österreich nach Slowenien und von Slowenien nach Österreich für deutsche Staatsangehörige nur über die Grenzübergangsstellen Karawankentunnel, Loibltunnel und Spielfeld möglich ist." Damit sind aber die beiden Hauptreiserouten über die Karawanken (A11) bzw. über die Phyrnautobahn (A9) abgedeckt.
Kroatien
Schließlich erfolgt noch ein Grenzübertritt von Slowenien nach Kroatien. Die Reisebeschränkungen sind seit 2. Juni nicht mehr gültig. Wir zitieren hierzu die Deutsche Botschaft in Zagreb: "Kroatien hat die am 19.3.2020 verfügte Grenzschließung unter anderem für deutsche Staatsangehörige wieder aufgehoben. Bei der Einreise werden die Kontaktdaten der Reisenden für die Dauer ihres Aufenthalts in Kroatien registriert. Zur Vermeidung langer Wartezeiten beim Grenzübertritt empfiehlt das kroatische Innenministerium Reisenden, ihre Kontakt- und Aufenthaltsdaten vorab online unter https://entercroatia.mup.hr zu hinterlegen." Somit sollten Sie dem Rat folgen und die Daten in das Formular vorab online eintragen an die kroatischen Behörden übermitteln. Gleichzeitig bitte auch Ausdrucken und mitnehmen. So können Sie bei der Einreise an den Grenzübergängen die davor vorgesehenen Spezialabfertigungsspuren nutzen und kommen schneller ans Ziel. Auch hier gilt natürlich, dass Sie einen gültigen Reisepass oder Personalausweis - auch für Kinder - mitführen müssen.
Vignetten und Streckenmaut
Um eine möglichst entspannte Reise zu haben gilt der Adria-dream Reise-Tipp #1 immer: besorgen Sie sich die Vignetten für Österreich und Slowenien sowie die Streckenmaut in Österreich schon vorab, z. B. online oder beim ADAC.
Schöne Reise nach Kroatien!
Abschließend wichtig - wir haben diese Informationen nach Besten Wissen zusammengestellt. Für die Richtigkeit und ggf. zwischenzeitliche Änderungen können wir aber keinerlei Gewähr übernehmen.
Wir wünschen einen schönen Urlaub!
Ihre Kroatien Spezialisten von Adria-dream
(9. Juni 2020)