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Informationen zu Reisen nach Kroatien | Stand: 19. Januar 2021
Die Restriktionen zur Eindämmung der Corona-Pandemie sind weiterhin aktiv und es kommt zu Einschränkungen. Laut Bundesgesundheitsministerium gilt: „Grundsätzlich ist der Urlaub für Deutsche in EU-Ländern möglich. Das gilt auch für weitere europäische Staaten. Die Reise ins EU-Ausland kann möglicherweise mit Problemen verbunden sein.“ Somit wäre grundsätzlich ein Trainingslager in Kroatien möglich.
Aktuell (Stand: 19. Januar 2021) gelten folgende Regelungen:
Deutschland
Grundlegende Regelungen
Generell sind für Deutschland die Festlegungen des Auswärtigen Amtes maßgebend:
Seit dem 1. Oktober 2020 gelten wieder umfassend differenzierte Reise- und Sicherheitshinweise bzw. Reisewarnungen für einzelne Länder.
Eine Reisewarnung für nicht notwendige, touristische Reisen gilt grundsätzlich weiterhin für alle Länder, die von der Bundesregierung als Risikogebiet eingestuft sind. Die Reisewarnung ist kein Reiseverbot. Als Risikogebiete (keine Hochinzidenzgebiete) gelten u.a. Österreich (das gesamte Land mit Ausnahme der Gemeinden Jungholz und Mittelberg / Kleinwalsertal, Slowenien, Kroatien (alle seit 1. November 2020).
Einreise nach Deutschland
Generell sind für Deutschland die Festlegungen des Auswärtigen Amtes maßgebend:
„Ab 8. November 2020 müssen sich Reisende, die sich in den letzten 10 Tagen in einem Risikogebiet aufgehalten haben, vor ihrer Ankunft in Deutschland auf https://www.einreiseanmeldung.de anmelden und den Nachweis über die Anmeldung bei Einreise mit sich führen.“
Darüber hinaus ist laut Bundesgesundheitsministerium u.a. folgendes zu beachten:
„Sie reisen nach Deutschland ein und haben sich in den letzten zehn Tagen vor der Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten? Dann müssen Sie sich direkt nach Ankunft nach Hause - oder in eine sonstige Beherbergung am Zielort - begeben und zehn Tage lang absondern (häusliche Quarantäne).“
Des Weiteren gilt: „Nach Aufenthalt in einem Risikogebiet müssen Sie außerdem bis spätestens 48 Stunden nach Einreise nachweisen können, dass Sie nicht mit dem Coronavirus infiziert sind. Die zuständige Behörde (in der Regel das Gesundheitsamt) kann die Vorlage eines Nachweises von Ihnen bis zu zehn Tagen nach Einreise verlangen. Nachweise sind entweder ein Testergebnis oder ein ärztliches Zeugnis hinsichtlich des Nichtvorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2.“
Schließlich wichtig: „Die häusliche Quarantäne kann in der Regel mit einem negativen Testergebnis frühestens nach fünf Tagen beendet werden. Beachten Sie bitte für die Quarantäneregelungen die Regelungen Ihres Bundeslandes.“
Österreich
Einreise von Deutschland nach Österreich und Durchreise bzw. Einreise von Slowenien nach Österreich und Durchreise
Grenzübertritte von Deutschland und Slowenien nach Österreich sind möglich. Hierzu zitieren wir die Deutsche Botschaft in Wien: "Die Durchreise durch Österreich ohne Zwischenstopp ist ohne Einschränkungen möglich. Mit Verzögerungen an den Grenzen ist zu rechnen."
Die österreichische COVID-19 –Einreiseverordnung legt für Durchreisen durch Österreich ohne Zwischenstopp fest (§ 8 (2) 1): „Diese Verordnung gilt ferner nicht für […] Transitpassagiere oder die Durchreise durch Österreich ohne Zwischenstopp, die auch bei ausschließlich unerlässlichen Unterbrechungen vorliegt“
Somit ist keine Registrierung nötig und eine Fahrt durch Österreich ist sowohl auf der Hinreise (Grenzübertritt von Deutschland nach Österreich), als auch auf der Heimreise (Grenzübertritt von Slowenien nach Österreich) unter Berücksichtigung der üblichen Regelungen (d. h. Mitführen von gültigem Reisepass oder Personalausweis - auch für Kinder) möglich.
Slowenien
Einreise von Österreich nach Slowenien und Durchreise bzw. Einreise von Kroatien nach Slowenien und Durchreise
Bei der Weiterreise folgt meistens ein Grenzübertritt von Österreich nach Slowenien. Dazu zitieren wir die Deutsche Botschaft in Ljubljana:
„Auf der Grundlage der Bewertung der epidemiologischen Lage bestimmt die slowenische Regierung, welche Länder als Risikogebiete eingestuft werden (Art. 9 der Verordnung). Länder, die als Risikogebiete eingestuft werden, werden in einer roten Liste geführt. Die Liste dieser Länder finden Sie auf der englischsprachigen Webseite der slowenischen Regierung. In der Liste werden u.a. Deutschland, Österreich und Kroatien geführt (Stand: 09.01.2021).
Personen, die aus einem Land der roten Liste kommend nach Slowenien einreisen, unterliegen bei Einreise einer 10-tägigen Quarantänepflicht. Die Quarantänepflicht kann auf 5 Tage verkürzt werden, wenn innerhalb von 5 Tagen nach Antritt der Quarantäne ein PCR Test auf das SARS-CoV-2 (COVID-19) vorgenommen wird und das Testergebnis negativ ist.
Zu der o.g. Quarantänepflicht gibt es 12 Ausnahmetatbestände, die in Art. 10 der Verordnung abschließend aufgezählt werden. Die Durchreise durch Slowenien stellt einen der Ausnahmetatbestände dar (Art. 10 Nr. 4). Voraussetzung ist, dass die Durchreise innerhalb von 6 Stunden nach Einreise erfolgt. Kurze Zwischenstopps (z. B. zum Tanken) sind nicht ausdrücklich verboten; Übernachtungen sind nicht erlaubt.“
Somit ist eine Fahrt durch Slowenien unter Berücksichtigung der üblichen Regelungen (d. h. Mitführen von gültigem Reisepass oder Personalausweis - auch für Kinder) möglich.
Sehr wichtig ist noch der folgende Hinweis der Deutschen Botschaft in Ljubljana: "Bitte beachten Sie auch, dass der Grenzübertritt auf dem Landweg von Österreich nach Slowenien und von Slowenien nach Österreich für deutsche Staatsangehörige nur über die Grenzübergangsstellen Karawankentunnel, Loibltunnel und Spielfeld möglich ist." Damit sind aber die beiden Hauptreiserouten über die Karawanken (A11) bzw. über die Phyrnautobahn (A9) abgedeckt.
Kroatien
Einreise von Slowenien nach Kroatien bzw. Ausreise von Kroatien nach Slowenien
Schließlich erfolgt noch ein Grenzübertritt von Slowenien nach Kroatien. Zu den Einreiseregelungen zitieren wir die Deutsche Botschaft in Zagreb:
"Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten können derzeit mit Einschränkungen nach Kroatien einreisen. Es besteht die Pflicht zur Vorlage eines negativen COVID-19 PCR-Tests, der bei Einreise nicht älter als 48 Stunden sein darf. Findet die Testung erst nach der Einreise nach Kroatien statt, ist das Testergebnis in häuslicher Quarantäne abzuwarten.
Bei der Einreise werden die Kontaktdaten der Reisenden für die Dauer ihres Aufenthalts in Kroatien registriert. Zur Vermeidung langer Wartezeiten beim Grenzübertritt empfiehlt das kroatische Innenministerium Reisenden, ihre Kontakt- und Aufenthaltsdaten vorab online unter https://entercroatia.mup.hr zu hinterlegen."
Somit bitte die Daten in das Formular vorab online eintragen und an die kroatischen Behörden übermitteln. Gleichzeitig bitte auch Ausdrucken und mitnehmen. So können Sie bei der Einreise an den Grenzübergängen die davor vorgesehenen Spezialabfertigungsspuren nutzen und kommen schneller ans Ziel. Auch hier gilt natürlich, dass Sie einen gültigen Reisepass oder Personalausweis - auch für Kinder - mitführen müssen.
Auch in Kroatien gelten verschiedene Regeln, auch dazu zitieren wir die Deutsche Botschaft in Zagreb:
„Für ganz Kroatien gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in öffentlichen Verkehrsmitteln und in öffentlich zugänglichen Innenräumen. Für Aufenthalte im Freien wird das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes empfohlen, wenn der Mindestabstand von anderthalb Metern nicht eingehalten werden kann (z. B. an Bushaltestellen). Die Nichtbeachtung der Maskenpflicht ist mit Ordnungsgeld belegt. Bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel und dem Besuch von Geschäften gelten reduzierte Personenobergrenzen. Cafés und Gastronomie sind geschlossen (Ausnahme: Hotelrestauration, Lieferservice).“
Die aktuellen Reisehinweise des Auswärtigen Amtes zu Kroatien finden Sie unter diesem Link.
Die Regierung von Kroatien informiert unter diesem Link über die aktuelle Infektionslage bei COVID-19.
Vignetten und Streckenmaut
Um eine möglichst entspannte Reise zu haben gilt der Adria-dream Reise-Tipp #1 immer: besorgen Sie sich die Vignetten für Österreich und Slowenien sowie die Streckenmaut in Österreich schon vorab, z. B. online oder beim ADAC.
Reisekrankenversicherung
Bei Reisen in Länder, für die eine Reisewarnung besteht, können bei einer Reisewarnung mittelbar rechtliche Auswirkungen bestehen. Zum Beispiel kann das Auswirkungen auf die Gültigkeit einer Auslandskrankenversicherung haben! Wir bitten dies vor Antritt der Reise abzuklären.
Ohne Gewähr
Abschließend wichtig - wir haben diese Informationen nach Besten Wissen zusammengestellt. Für die Richtigkeit und ggf. zwischenzeitliche Änderungen können wir aber keinerlei Gewähr übernehmen.
Ihre Kroatien Spezialisten von Adria-dream
(19. Januar 2021)