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Informationen zu Reisen nach Kroatien | Stand: 18. Mai 2021

Der BR fasst es gut zusammen: "Ganz Kroatien – auch Istrien – gilt derzeit als Hochinzidenz-Gebiet. Wer über einen Urlaub an der Adria-Küste nachdenkt, muss wegen der Corona-Pandemie deshalb mit vielen Einschränkungen rechnen. Lesen Sie hier, was Sie beachten müssen."

Die Einschränkungen sind aber nicht so hoch, als dass man den Urlaub in Kroatien nicht genießen könnte! Denken Sie wie bei jeder Reise an einen gültigen Reisepass oder Personalausweis - auch für die mitreisenden Kinder. Zudem vor Antritt der Reise das Thema Auslandskrankenversicherung klären.

Aktuell (Stand: 18. Mai 2021) gelten folgende Regelungen:

Durch Österreich und Slowenien

Österreich

Die Durchreise durch Österreich ohne Zwischenstopp ist ohne Einschränkungen möglich. Transitreisende sind von der elektronischen Registrierung und der Testnachweispflicht ausgenommen.

Slowenien

Die Durchreise durch Slowenien ist ohne Test, Registrierung oder Quarantäne möglich. Voraussetzung ist, dass die Durchreise innerhalb von 6 Stunden nach Einreise erfolgt. Kurze Zwischenstopps (z. B. zum Tanken) sind nicht ausdrücklich verboten; Übernachtungen sind nicht erlaubt.

Um eine möglichst entspannte Reise zu haben gilt der Adria-dream Reise-Tipp #1 immer: besorgen Sie sich die Vignetten für Österreich und Slowenien sowie die Streckenmaut in Österreich schon vorab, z. B. online oder beim ADAC.

Einreise nach Kroatien

Kroatien

a) Registrierung

Bitte schon zu Hause Kontakt- und Aufenthaltsdaten online unter https://entercroatia.mup.hr eintragen und an die kroatischen Behörden übermitteln. Ausdrucken und mitnehmen, dann geht die Einreise schneller.

b) Einreise mit Test?

Ohne Impfung benötigen EU-Bürger bei Einreise nach Kroatien einen PCR-Test oder Antigen-Schnelltest, dessen Negativ-Ergebnis bei Einreise nicht älter als 48 Stunden sein darf. Also vor Abreise in der Apotheke oder im Testzentrum vorbeischauen und alle Reisenden (außer Kinder unter 7 Jahren) testen lassen. Negativ-Zertifikat mitnehmen!

c) Einreise ohne Test

Wenn die 2. Impfdosis mind. 14 Tage her ist und eine Impfbescheinigung vorliegt, kann ohne Test nach Kroatien eingereist werden. Wer schon COVID-19 hatte und dies belegen kann, darf ebenfalls ohne Test nach Kroatien. Dazu braucht man aber ein ärztliches Attest oder einen positiven COVID-19-Test (mind. elf & max. 180 Tage alt). Ist die Infektion länger her, gehts mit dem Nachweis über eine Impfdosis ohne Test nach Kroatien.

In Kroatien gelten bzgl. Abstand, Maske etc. vergleichbare Regeln wie in Deutschland. Stay safe in Croatia!

Heimreise nach Deutschland

Kroatien ist laut Liste des RKI aktuell Risikogebiet/Hochinzidenzgebiet. Somit muss folgendes bei der Einreise nach Deutschland beachtet werden:

a) Digitale Einreisemeldung

Das Einreiseportal der Bundesrepublik für die digitale Einreiseanmeldung finden Sie auf www.einreiseanmeldung.de. Dort alle Reisenden anmelden.

b) Test

"Wer aus einem Hochinzidenz-Gebiet kommt, benötigt bereits vor der Einreise nach Deutschland ein negatives Testergebnis oder einen Nachweis für eine vollständige Corona-Impfung bzw. Genesung von einer Covid-19-Infektion. Dies kann etwa beim Grenzübertritt oder bei einer polizeilichen Kontrolle eingefordert werden. Außerdem gilt auch nach dem Aufenthalt in einem Hochinzidenz-Gebiet eine Quarantänepflicht von zehn Tagen – außer für Geimpfte und Genesene. Für sie entfällt auch nach einer Reise in ein Hochinzidenz-Gebiet die Pflicht zur Selbstisolation. Allen anderen können ihre Quarantäne erst ab dem fünften Tag nach der Einreise nach Deutschland durch einen Corona-Test beenden." Link zum BR

c) Quarantäne

"Nach der Einreise aus einem Risikogebiet nach Deutschland gilt generell eine Quarantänepflicht von zehn Tagen. Um diese vorzeitig zu beenden, muss ein negatives Corona-Testergebnis über das Einreiseportal der Bundesrepublik hochgeladen werden. Möglich sind maximal 48 Stunden alte Antigen-Schnelltests oder PCR-Tests, die nicht älter als 72 Stunden sind – bezogen auf die Einreise. Vollständig Geimpfte und Genesene müssen zwar keinen Corona-Test machen, aber ebenfalls über das Einreiseportal der Bundesrepublik einen Beleg für ihren Status vorweisen. Als geimpft gelten Personen, die vor mindestens 14 Tagen ihre zweite Corona-Impfung erhalten haben. Genesen sind Menschen, deren Corona-Infektion mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate zurückliegt." Link zum BR

Ohne Gewähr

Abschließend wichtig - wir haben diese Informationen nach Besten Wissen zusammengestellt. Für die Richtigkeit und ggf. zwischenzeitliche Änderungen können wir aber keinerlei Gewähr übernehmen.

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(18. Mai 2021)

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